Bundestag beschließt Gesetz zur Einhaltung von versprochener Leistung beim Internetanschluss

In der Nacht zum heutigen Freitag hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, welches neben Mindeststandards zur Netzneutralität auch die Provider in die Pflicht nimmt.

Konkret sind ab jetzt alle Kunden im Recht, bei deren Provider

[…]erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichungen zwischen der nach Satz 2 gemessenen Dienstqualität und den nach Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2015/2120 im Vertrag enthaltenen Angaben festgestellt wurden[…]

Ihm werden Bußgelder auferlegt, wenn dies passiert oder er gegen die Netzneutralität verstößt. Feststellen muss dies allerdings die Bundesnetzagentur.

Wir hätten uns noch etwas mehr Zugeständnisse für die Nutzer und ein freies Internet vorgestellt, aber es ist ein erster Schritt.

Jetzt seid ihr am Zug!

Sollte das Internet mal wieder lahmen oder die Verbindung ganz abbrechen, schreibt doch eine Beschwerde an die Bundesnetzagentur, damit sie vor Ort Messungen vornehmen. Man kann dort Screenshots anhängen und am besten man sammelt mehrere Vorfälle.
Sollte euer Anschlussanbieter demnächst mit einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf euch zu kommen, würde ich mich über eine kurze Info von euch freuen. Dieses Gesetz sollte nämlich nicht dazu führen, dass die Verträge zu eurem Nachteil geändert werden und der Anbieter z.B. bei eurem 100Mbit/s-Anschluss nur noch 1 Mbit/s garantiert.

Kontaktiert mich über die bekannten Wege oder kommt Montags zwischen 16 und 17 Uhr in meine Bürgersprechstunde ins Rathaus, Zimmer 113. Dann schauen wir uns das mal an.