Meine Rede zur Videoüberwachung im Zentrum

Wenn das Herz eines konservativ-autoritären Innenpolitikers in der Brust eines Linken-Kandidaten schlägt, dann tut es was? Ja, #EsRunkelt gewaltig. Heute befassen wir uns mit Videoüberwachung im Stadtzentrum, ein verdammt leidiges Thema.

Ich halte die Maßnahme weder für geboten, noch notwendig, noch rechtlich statthaft, denn im sogenannten Volkszählungsurteil wurde 1983 vom Bundesverfassungsgericht ein neues Grundrecht geboren. Eines, dass ich ausgesprochen hoch halte:

Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […] Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.

Mit dem vorliegenden Antrag umgehen wir eine Grundsatzentscheidung über die Beschneidung der Grundrechte der Chemnitzer Bürgerinnen und Bürger und auch der Besucher unserer Stadt. Wir umgehen eine öffentlich diskutierte Grundrechtsabwägung, ob das Schutzbedürfnis diese Einschränkung rechtfertigt. In meinen Augen ist diese Einschränkung absolut nicht gerechtfertigt. Weitere fachliche Einschätzungen, die unter Anderem in der Presse abgegeben wurden, stützen dies.

Wir leben in einer Zeit voller Gegensätze in Sachen Datenschutz. Am Freitag wird ein ausgezeichnetes Regelwerk schlussendlich in Kraft treten, dass die Daten der Bürgerinnen und Bürger der EU schützt. Dagegen stehen ausufernde Polizeigesetze, Polizeiverordnungen und Videoüberwachungspläne. Wer dies reinen Gewissens tragen kann, ist mir persönlich schleierhaft. Und eine Gewissensentscheidung sollte dies sein.

Aus dem Grund beantrage ich namentliche Abstimmung.